Zusammenfassung der EBC-Zertifizierung

Finden Sie hier auf einen Blick die wichtigsten Schritte, Methoden und Grenzwerte der EBC/WBC-Zertifizierung.

1. Produktionscharge

  • Eine Produktionscharge beginnt mit deren Anmeldung auf der EBC-Webseite. Hierbei erhält die Produktionscharge eine eindeutige ID-Nummer mit QR-Code.
  • Eine Produktionscharge dauert maximal ein Kalenderjahr.
  • Innerhalb der ersten 2 Monate nach Anmeldung einer Produktionscharge hat eine repräsentative Probenahme durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen.
  • Die Pyrolysetemperatur in °C darf sich während der Produktion um nicht mehr als 20% ändern. Bei einer deklarierten Pyrolysetemperatur von bspw. 600 °C sind damit kurzfristige Schwankungen zwischen 480 °C und 720 °C gestattet.
  • Die Zusammensetzung der Biomassen darf sich nicht um mehr als um 20% verändern. Wird beispielsweise ein Gemisch aus 50% Getreidespelzen und 50% Landschaftspflegeholz pyrolysiert, dürfen die Anteile um d.h. im Bereich 40% bis 60% (±(50% x 20%) = ±10%) variieren.
  • Nach Ablauf einer Produktionscharge muss eine darauffolgende, neue Produktionscharge wiederum auf der EBC-Webseite angemeldet werden.

 

2. Probenahme und Einsendung der Probe zur Analyse

  • Die repräsentative Probe einer Produktionscharge wird beim Erstaudit und danach während jeder Jahreskontrolle durch einen akkreditierten Probenehmer gezogen und an ein EBC/WBC akkreditiertes Labor geschickt.
  • Der Pflanzenkohleproduzent wählt ein EBC/WBC akkreditiertes Labor aus.
  • In Entsprechung mit dem vertraglich festgelegten Probenahme- und Gütesicherungsplan sorgen die Produktionsbetriebe für die Entnahme und versiegelte Lagerung regelmäßiger (in der Regel täglicher) Rückstellproben.

 

3. Verwendbare Biomassen für die Herstellung von Pflanzenkohle

  • Alle Biomassen die auf der EBC/WBC-Positivliste verzeichnet sind, dürfen einzeln oder gemischt als Ausgangsstoff zur Herstellung von EBC/WBC-Pflanzenkohle verwendet werden. Für jede Anwendungsklasse gelten bestimmte Einschränkungen, die aus der EBC/WBC-Positivliste hervorgehen. So dürfen zum Beispiel für EBC-Futter nicht alle Biomassen verwendet werden, die für EBC-Material eingesetzt werden dürfen. Innerhalb einer Charge darf die Art Biomasse nicht verändert werden, bzw. dürfen sich die Mischungsverhältnisse um nicht mehr als 20% verändern (vgl. 2.5).
  • Mineralische Zusätze gemäß EBC/WBC-Positivliste dürfen bis 10% bezogen auf die Masse zugesetzt werden. Bei EBC-Futter sind keine mineralischen Zusätze zugelassen.

 

4. Vorgaben an die Pyrolysetechnik

  • Die Nutzung der Abwärme oder Nutzung der flüssigen und gasförmigen Pyrolyseprodukte muss gewährleistet werden.
  • Die national festgelegten Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden.

 

5. Eigenschaften der Pflanzenkohle

  • Die Pflanzenkohlen für alle Anwendungen (Futter, AgroBio, Agro, Urban, KonsumentenMaterial, BasicMaterial) müssen mindestens nach dem EBC-Basic Analysepaket analysiert werden. Für EBC-Futter sind zusätzlich die Analysen des EBC-Futterpakets erforderlich.
  • Die Grenzwerte für die wichtigsten Analyseparameter finden Sie im Kapitel 6.2 der EBC Richtlinien.

 

6. Arbeitsschutz

  • Die Arbeiter müssen schriftlich bestätigen, über etwaige Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt worden zu sein und über entsprechend notwendige Schutzkleidung zu verfügen.